KI-Kompetenz Pflicht? Was das Gesetz wirklich verlangt
Du bekommst Mails über verpflichtende KI-Schulungen, mit 15 Millionen Euro Bußgeld im Anhang. Drei Dinge daran stimmen nicht. Das steht seit dem 27. Juli 2026 wörtlich im Gesetz — und das ist die KI-Pflicht, die du wirklich verletzen kannst.
Irgendwo zwischen zwei Angeboten kam die Mail: KI-Kompetenz ist Pflicht, die Durchsetzung hat begonnen, das Bußgeld reicht bis 15 Millionen Euro. Darunter ein Kurs für ein paar tausend Euro. Die Pflicht gibt es wirklich — nur stimmt der Satz an drei Stellen nicht. Der Betrag gehört zu einem anderen Artikel. Die Pflicht selbst wurde im Juli 2026 abgeschwächt statt verschärft. Und es gibt sehr wohl eine KI-Regel, die du heute verletzen kannst, nur geht es dabei nicht um deine Mitarbeiter, sondern um deinen Chatbot. Unten steht zu jedem Punkt, was wörtlich im Gesetz steht — und was du als Unternehmer damit machst.
Was Artikel 4 seit Juli 2026 wörtlich von dir verlangt
KI-Kompetenz steht in Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung und gilt seit dem 2. Februar 2025. Die Pflicht trifft fast jeden: Wenn du ChatGPT für deine Mails nutzt, wenn in deiner Buchhaltungssoftware ein KI-Knopf sitzt, wenn auf deiner Website ein Chatbot steht oder deine Bewerbersoftware Lebensläufe vorsortiert — dann bist du Betreiber und fällst darunter. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle, und ob du es selbst gebaut hast, auch nicht.
Was sich vor kurzem geändert hat, steht in den meisten Artikeln im Netz noch nicht. Der alte Text verlangte, dass Organisationen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal „sicherstellen“. Am 27. Juli 2026 wurde dieser Text durch den EU Digital Omnibus geändert — Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026 und auf EUR-Lex nachzulesen. Der neue Text verlangt, „Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen“, mit diesem Satz wörtlich dahinter: „This obligation does not require providers or deployers to guarantee any specific level of AI literacy of any individual.“ Die Kanzlei Noerr nennt das eine Herabstufung zu einer Bemühenspflicht.
Kurz: Die Pflicht besteht weiter, aber du musst dich nachweisbar bemühen — ein Wissensniveau garantieren musst du für niemanden. Wer dir erzählt, die Anforderungen seien verschärft worden, hat die Änderung vom 27. Juli 2026 nicht gelesen.
Auf KI-Kompetenz steht kein Bußgeld. Auf den Chatbot-Hinweis schon.
Woher kommt der Betrag von 15 Millionen dann? Aus Artikel 99, der Bußgeldvorschrift der KI-Verordnung. Dieser Artikel zählt abschließend auf, welche Artikel bußgeldbewehrt sind: Artikel 5 (die verbotenen Praktiken) in der höchsten Stufe und unter anderem die Artikel 16, 22 bis 26 und 50 in der Stufe von 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Artikel 4 kommt in keiner Stufe vor. Das ist keine Auslegung — du kannst die Aufzählung selbst nachlesen auf artificialintelligenceact.eu/article/99.
Bußgeld, das die KI-Verordnung selbst auf Artikel 4 (KI-Kompetenz) setzt
Ein ehrlicher Vorbehalt gehört dazu. Artikel 99 Absatz 1 erlaubt den Mitgliedstaaten, dort eigene Sanktionen anzuknüpfen, wo die Verordnung das nicht tut. Das niederländische Durchführungsgesetz war im August 2026 noch ein Gesetzentwurf: Die öffentliche Konsultation lief vom 20. April bis 1. Juni 2026, und die Stellungnahme des Staatsrats hatte noch nicht einmal begonnen. Es kann also irgendwann etwas dazukommen. Heute ist es nicht da, und niemand kann dir sagen, wann.
Die KI-Pflicht, die du wirklich verletzen kannst
Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots und Telefonassistenten dem Nutzer ausdrücklich mitteilen, dass er mit KI spricht. Das ist Artikel 50 Absatz 1. Dieses Datum wurde nicht verschoben, und es gibt keine Übergangsregelung — auch nicht das viel zitierte „wir haben noch bis zum 2. Dezember 2026“, denn diese Frist betrifft die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, nicht den ersten Satz eines Gesprächs. Die Europäische Kommission hat die endgültigen Leitlinien am 20. Juli 2026 angenommen (Dokument C(2026) 5054, Pressemitteilung IP/26/1653).
In diesen Leitlinien steht ein Kundenservice-Chatbot ausdrücklich als System, das direkt mit Menschen kommuniziert und damit unter die Hinweispflicht fällt. Die Ausnahme für Fälle, in denen „es ohnehin offensichtlich KI ist“, wird bewusst eng ausgelegt. Geschäftliche Nutzung ist kein Ausweg: Die Leitlinien zählen auch berufliche Nutzer zu den Personen, die den Hinweis bekommen müssen. Die niederländische Datenschutzbehörde fasst den Kern in einem Satz zusammen (9. Juli 2026): Die Information muss spätestens vor der ersten Interaktion mit dem Inhalt verfügbar sein.
Im Gesetzestext steht noch eine dritte Anforderung, die in fast keiner Checkliste auftaucht: Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass der Hinweis den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Vier Dinge machen ihn richtig, und sie kosten nichts:
- Echter Text, kein Bild. Ein Screenreader muss ihn vorlesen können.
- Genug Kontrast, und nicht nur sichtbar, wenn man mit der Maus darüberfährt.
- Teil der Tab-Reihenfolge, damit ihn auch findet, wer mit der Tastatur arbeitet.
- Vor der ersten Frage. Nicht mittendrin und nicht erst, wenn jemand nachfragt.
Eine Ausnahme, die viele Unternehmen betrifft: Ein Assistent, der nur mit deinen eigenen, geschulten Mitarbeitern spricht, wird von der Europäischen Kommission ausdrücklich als befreites Beispiel genannt — ein interner Assistent für Personal-, Einkaufs- oder IT-Fragen. Spricht dasselbe System auch mit Kunden, gilt die Hinweispflicht ganz normal.
Und dann das Bußgeld, um das es bei Artikel 50 tatsächlich geht. Die Stufe liegt bei 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes, aber das ist nicht, was ein Mittelständler riskiert: Artikel 99 Absatz 6 bestimmt, dass für kleine und mittlere Unternehmen der niedrigere der beiden Werte gilt und die Aufsicht Größe und Leistungsfähigkeit berücksichtigen muss. Bei 2 Millionen Euro Umsatz sind 3% sechzigtausend Euro — das ist die Obergrenze, über die du redest, nicht 15 Millionen. Seit der Änderung vom Juli 2026 gilt dieselbe Regel außerdem eine Größenklasse höher, für Unternehmen, die gerade aus der KMU-Definition herausgewachsen sind.
Was du diese Woche tun kannst, in etwa einem halben Tag
Nichts davon verlangt einen Kurs, ein Zertifikat oder eine externe Agentur. Das Gesetz schreibt keine feste Stundenzahl vor, keine Pflichtschulung und kein Gütesiegel. Es verlangt, dass du dich nachweisbar bemühst und dieses Bemühen zeigen kannst.
- Schreib auf, welche KI in deinem Betrieb läuft. Auch die KI-Knöpfe in Software, die du seit Jahren nutzt — Buchhaltung, Mailprogramm, Bewerbertool.
- Lege pro Rolle fest, was jemand wissen muss. Wer Angebote schreiben lässt, braucht etwas anderes als wer Rechnungen einlesen lässt.
- Halte eine einstündige Sitzung: Was kann es, wo geht es schief, und was darf nie hinein. Kundendaten, Personalakten und Preisabsprachen sind die drei, die du immer nennst.
- Schreib die Absprachen auf eine Seite und lass sie abzeichnen. Auch von den Freiberuflern, die für dich arbeiten — die Pflicht gilt auch für Personen, die in deinem Namen mit KI arbeiten.
- Trag einen Termin ein, um es in einem Jahr zu wiederholen, und zwischendurch bei jedem neuen Werkzeug.
- Öffne deinen eigenen Chatbot und lies den ersten Satz. Steht da, dass es KI ist? Wenn nicht, hast du gerade deinen einzigen echten Verstoß gefunden.
der niederländischen Mittelständler haben festgelegte Regeln für den Einsatz externer KI-Werkzeuge
Warum ein Kurs für ein paar tausend Euro dein Problem selten löst
Damit kein Missverständnis entsteht: Wissen ist tatsächlich die Bremse. Das niederländische Statistikamt fragt Unternehmen, warum sie keine KI nutzen, und über alle Branchen hinweg nennen 8% fehlende einschlägige Erfahrung im Betrieb gegenüber 2%, denen die Kosten zu hoch sind (CBS, IKT-Nutzung in Unternehmen 2025, Betriebe ab 10 Beschäftigten). Wissen bremst also rund viermal stärker als Geld. Im spezialisierten Bau ist der Abstand noch größer. Wer den Budgeteinwand für den eigentlichen Einwand hält, schaut auf den kleinsten Einwand, den es gibt.
Aber welches Wissen fehlt? Das Forschungsbüro Dialogic hat das für das niederländische Wirtschaftsministerium untersucht („KI-Nutzung im Mittelstand: Ambition oder Zögern?“, 29. September 2025). Bei Betrieben unter fünfzig Beschäftigten liegt die Hürde im Wissen: Sie geben an, nicht zu wissen, welche Schritte zu gehen sind, falsche Erwartungen an KI zu haben oder zu wenig Einblick in die Möglichkeiten. Erst bei größeren Unternehmen verschiebt sie sich zum Geschäftsmodell und danach zur Technik. Von den untersuchten Unterstützungsformen steht das Teilen von Praxisbeispielen ganz oben — bei den Unternehmern und bei den Experten. Achte auf die Größe: Das ist qualitative Forschung mit 25 Tiefeninterviews, also eine Rangfolge, kein Marktanteil.
Denselben Unterschied sieht man daran, wie Begleitung wirkt, wenn sie wirkt. Auf der Fallseite eines KI-Anbieters (saixtech.com) wird eine japanische Werbeagentur beschrieben, die zwölf Wochen lang wöchentliche Begleitung bekam: in den ersten sechs Wochen eine gemeinsame Grundlage, danach Livefragen zu echten Engpässen aus der eigenen Arbeit. Die Agentur nennt keine Eurobeträge — es geht um gleichmäßige Qualität zwischen Teammitgliedern und weniger Nacharbeit. Das ist eine Anbieterangabe ohne Zahlen, also nimm sie als Illustration und nicht als Beweis. Das Muster ist trotzdem erkennbar: Den Unterschied machte das Üben an der eigenen Arbeit. Kein Zertifikat.
Wir geben selbst keine KI-Schulungen — das steht nicht in unserem Angebot, wir haben dir hier also nichts zu verkaufen. Das macht diesen Rat leichter: Für das Gesetz reichen eine Stunde Erklärung und eine Seite mit Absprachen.
Die Förderung, die das Bild verzerrt
Es gibt noch einen Grund, warum ein Kurs automatisch nach der günstigsten Lösung aussieht: Weiterbildung wird viel großzügiger gefördert als Bauen lassen. Die niederländische SLIM-Regelung des Sozialministeriums erstattet bei einem einzelnen Mittelstandsantrag 60% der förderfähigen Kosten, bei mindestens 5.000 Euro Kosten und höchstens 24.999 Euro Förderung, unter anderem für Ausbildung und die Durchleuchtung des Betriebs. Das zweite Antragsfenster 2026 läuft vom 19. August 09:00 bis 7. September 17:00 Uhr.
Für das Bauenlassen einer Automatisierung gibt es kein landesweites Gegenstück — nur regionale Regelungen mit Branchen- und Postleitzahlfiltern. Dieses schiefe Spielfeld erklärt, warum Ausbilden günstiger aussieht als Bauen, unabhängig davon, was von beiden dein Problem löst. Beantwortet ein Kurs deine Frage? Mach ihn, und nimm die Förderung mit. Lautet deine Frage „wie werde ich diese vierzig Mails am Tag los, die alle dasselbe fragen“ — dann geht ein Kurs darüber nicht, so günstig er auch ist.
Und wenn du sichergehen willst
Seit dem 8. Juli 2026 kann jede Organisation kostenlos und vertraulich mit der niederländischen Datenschutzbehörde über die KI-Verordnung sprechen. Die Aufsicht reserviert dafür jeden Mittwoch Zeit, online oder vor Ort in Den Haag, höchstens eine Stunde pro Gespräch; die Plätze sind bis einschließlich August begrenzt und werden nach Eingang vergeben. Die Transparenzpflichten stehen wörtlich auf der Themenliste. Eine Einschränkung steht genauso wörtlich dabei: Erläuterungen der Aufsicht sind keine rechtlich bindenden Standpunkte. Du kannst also sagen, dass du es besprochen hast, nie dass etwas genehmigt wurde.
Und die Durchsetzung selbst? Die gibt es in den Niederlanden noch nicht. Die Regierung schreibt in ihrem Brief ans Parlament zum Aufsichtssystem, dass die Marktaufsichtsbehörden diese Aufgabe erst nach Veröffentlichung und Inkrafttreten des Durchführungsgesetzes formal haben — und im selben Brief, dass die Pflichten inzwischen trotzdem gelten, weil eine europäische Verordnung unmittelbar gilt. Was sich also aufbaut, ist kein Bußgeldrisiko, sondern ein Nachweisrückstand: Jeder Monat, in dem eine kundenseitige KI ohne Hinweis läuft, ist ein Monat, den du im Nachhinein nicht mehr dokumentieren kannst. Das ist ein Grund, den Hinweis in Ruhe mitzubauen, kein Grund zu warten.
Kurz zusammengefasst
- KI-Kompetenz ist seit dem 2. Februar 2025 Pflicht und gilt für jeden, der KI geschäftlich nutzt, unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Seit dem 27. Juli 2026 ist es eine Bemühenspflicht: Maßnahmen ergreifen, kein Wissensniveau garantieren.
- Auf Artikel 4 setzt die Verordnung selbst kein Bußgeld. Die 15 Millionen gehören zu Artikel 50.
- Artikel 50 — der Hinweis, dass jemand mit KI spricht — gilt seit dem 2. August 2026, ohne Aufschub und ohne Übergangsregelung.
- Geht doch etwas schief, gilt für den Mittelstand der niedrigere Wert aus Festbetrag oder Umsatzprozentsatz.
- Eine Stunde Erklärung, eine Seite mit Absprachen und ein Termin im Kalender decken die Pflicht ab. Ein Zertifikat ist nirgends vorgeschrieben.
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